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Das Schützenwesen im 17. und 18. Jahrhundert

Seit Ende des 16. Jahrhunderts wurde das zürcherische Militärwesen umorganisiert. Aber erst der Ausbruch des 30jährigen Krieges mit seinen Gefahren für die Eidgenossenschaft veranlasste entscheidende Massnahmen.

1624 wurde das ganze Zürcher Gebiet in 10 Militärquartiere eingeteilt, an deren Spitze ein  Quartierhauptmann stand und denen je 8-14 Kompanien zugeteilt waren. Damals wurde auch das Alarmsystem mit Hochwachten eingerichtet die ermöglichten, durch Feuer und Rauchzeichen von Berg zu Berg sich rasch zu verständigen. Horgen gehörte zum Wädenswiler Quartier, das die Vogteien Wädenswil und Horgen, mit Ausnahme von Kilchberg, umfasste. Mit der neuen Organisation ging auch eine Verbesserung der Bewaffnung Hand in Hand. An Stelle der Hieb- und Stichwaffen sollte die Muskete treten. Eine Musterung im Jahre 1585 zeigt in Horgen einen Mannschaftsbestand von 241 Dienstpflichtigen. Diese waren im Besitze von 80

Harnischen. 24 Halbarten, 40 Spiessen und 36 Buchsen. Da die neue Ausrüstung zulasten des einzelnen Mannes ging, machte die Umbewaffnung zunächst nur langsame Fortschritte. Mit der Zeit fand aber das Militärwesen seine Ergänzung im Schützenwesen. Dieses erfüllte neben dem Zwecke der Schiessausbildung auch eine gesellschaftliche Funktion in der Gemeinde. Die Schützengesellschaften schlossen die ganze Jungmannschaft zusammen. Die Regierung förderte das Schiesswesen durch Abgabe von Preisen, die in Tuch, Wämsern und Hosen bestanden. Bau und Unterhalt von Schützenplatz und Schützenhaus, gemeinhin Zielstatt genannt, oblag den Schützen und den Gemeinden. Die Horgener Zielstatt befand sich seit alters südlich der  Sust. In den Jahren 1599 und 1600 wurde daselbst mit beträchtlichen Kosten ein neues Schützenhaus erbaut (Paul Kläui. aus der Geschichte der Gemeinde Horgen).

 

Die Trennung von Horgen

Im Jahre 1715 bemühte sich Oberrieden um die Trennung von Horgen und um die Anlage einer eigenen „Ziehlstatt „. Gegen diese Absicht wehrte sich Horgen aber energisch. Man wollte keine Beeinträchtigung des namhaften Schützenhauses am Zürichsee, das „allezeit ruhm- und ehrlich bestanden“ und von Oberrieden gar nicht zu entfernt liege. Man wandte ein, dass zu viele kleine Gesellschaften, die aus lauter Nachbarn und Freunden bestünden, der Schützenordnung abträglich seien „dann jeder kan sein gewehr mit sich ins feld nehmen und wann er hört schiessen, ohne rock und schuh auf die Zihlstatt laufen, welches gar unanständig“. In der Hauptzielstatt Horgen aber müsse man ordnungsgemäss gerüstet erscheinen und sich recht aufführen, sonst werde man „von den abwarthenden officieren vor dem volckh zu schanden gemacht“. Auch vermöge die Zihlstatt einem grossen Andrang durchaus gerecht zu werden. Überdies führe die Trennung, welchem Beispiel die Bergwacht sicher folgen werde, zur Aufteilung der Gemeinde in „factionen“ Endlich hätte eine neue  „Ziehlstatt“ neue  Kegelplätze, „Gungelwirtschaften“ und Müssigung des jungen Volkes zur Folge. Dass aber auch die Interessen der Handwerker wie des Gesellenhauses den Gang der Oberriedner Schützen nach Horgen wünschbar machten, wurde nicht verschwiegen Oberrieden mit seinen 121 Schützen widerlegte in einem Gegenmemorial die Ausführungen der Horgener und diese entscheidende Eingabe sei nachstehend im seinerzeitigen Wortlaut wiedergegeben:

„Weilen die Wacht Oberrieden gewahret. dass die Wacht Horgen in dem Geschäft der streitigen Zihlschaft vor Tit. Hohen Kriegsrath ein Memorial eingelegt, also befunden und sich genöthigt auch ihrer seiten ein gleiches mit tiefster Demuth zu ihr Gnaden und Weisheit Herren Amtsbürgermeisters handen zu liefern;

1.Hatt die Wacht Oberrieden eine  Zihlschaft begehrt wegen der Entlegenheit, da bekannt dass sie eine starke Halbstund oder gar 3/4 Stund weit nach Horgen zu gehen haben mit grosser Beschwerdt mancher Haushaltung, da man weil um die 500 Schützen und bisweilen drei oder vier Stunden warten muss bis man schiessen kann, woraus herkommet, dass man

  1. zu dem trinken veranlasset wird und mancher Hausvater bei diesen Anlässen so zum Schaden seiner Weib und Kinder sein Geltlein vertrinkt und wie die viele der Exemplen zeiget, mit einem blutigen Kopf nach Hause kehren muss Da hingegen wan sie die gnad einer eigenen Zihlschaft erlangen, würden sie nur von ihrer arbeit zu dem schiessen gehen können und dann wiederum an die arbeit“

 

Der Zürcher Kriegsrat war dem Begehren der Oberrieder im Interesse der „Aeuffnung der Miliz“ gewogen, und nachdem Bürgermeister und Rat die Abgeordneten der beiden Gemeinden angehört hatten, wurde Oberriedens Begehren willfahren. doch ohne  Anspruch auf das Schützenhaus und Schützengut von Horgen. Die entsprechende Urkunde „Erweysung Betrf. die Separation den von Oberrieden von der Zihlschaft zu Horgen, dat. 3. Mai Anno 1715“ ist im Staatsarchiv des Kantons Zürich aufbewahrt

 

Gemeindeschützen-Gesellschaft Oberrieden 1715 – 2015

Mit der Abtrennung von Horgen vor 300 Jahren beginnt die eigentliche Geschichte der ehrsamen Schützengesellschaft zu Oberrieden. Leider sind über die ersten 60 Jahre weder im Staatsarchiv noch bei der Gemeinde Akten oder Aufzeichnungen vorhanden. Es entzieht sich deshalb unserer Kenntnis, wo und wann geschossen wurde und wer für die ersten Jahre verantwortlich zeichnete. Verfolgen lassen sich dann aber die Geschehnisse für die Jahre

1775 – 1884 lückenlos anhand des im Jahre 1778 von Schulmeister Staub angelegten Protokollbuches, ein Meisterwerk, aufbewahrt im Gemeindearchiv von Oberrieden. Dieses Buch beginnt mit:

„Dieses Buch ist zuständig einer ehrsamen Schützengesellschaft zu Oberrieden“ und eröffnet wird es mit „erste Rächnung einer ehrsamen Schützengesellschaft zu Oberrieden betreffend von der Fassnacht 1775 bis widerum dahin 1776, wird abgelegt von Schützenmeister Hs. Heinrich Fehr zu Tischenloo“.

An Schützengut hat er vom alten Schützenmeister Heinrich Scheller „an Barem Gelt Empfangen nämlich 75 Pfund, 8 Schilling und 2 Heller und an Ehrengaben von Hochgeb. Herren von Zürich für Hosen und Wambist (Wams) empfangen 28 Pfund“.

Dann folgt eine detaillierte Liste aller weiteren eingenommenen Ehrengaben. Es folgt nun fein säuberlich, in kunstvoller Handschrift aufgezeichnet, Jahresrechnung auf Jahresrechnung, dazwischen Bemerkungen über wichtige Entscheide und Ereignisse:

 

1789      „bei Ablag disserer  vorbeschriebenen Rechnung und Anlass des neu Erwehlten Zeigers, sind von der Ehrsamen Schützengesellschaft, in Absicht des Zeigers, nachfolgende Punkte verordnet und vestgesetzt worden“ und es folgen unter Ziff. 1 – 7 Vorschriften betr. Schiessen, Unterhalt der Scheiben und Besoldung des Zeigers, genehmigt am 2.ten Marti Anno 1789.

1799      ist von der Gemeinde Oberrieden einmütig beschlossen worden, das Schützengut durch den Verwalter des Gemeindeguts verwalten zu lassen.

1801      „die Schützengesellschaft hat auf Antrag des Schützenmeisters Stauben mit Maiora beschlossen. Wann ein Frömder, der kein Gemeindebürger ist, eine Gab der Schützengesellschaft zu verschiessen gebe, solcher dann möge zu den Ehrengaben schiessen“

1808      „anbey ist zu bemerken, dass Hs. Hch. Leuthold, Schuhmachers Sohn auf dem Spielhof verweigeret. hiessiger Schützengesellschaft eine Hochzeit Gab zu geben“.

1829      wechselte das Geld von Pfund in Gulden.

1842      Erste vollständige Statuten.

„Stattuten betr die bisher üblich gewesenen Gemeinde- Ehren- oder Hochzeitsgaben-Schiessen:
Die Gemeinde respective die nacherwähnte Schützengesellschaft von der Notwendigkeit überzeugt, anstatt des bisherigen ungeregelten & deswegen manchmal zu Streit führenden Verfahrens beim Einzug & Ausschiessen von Ehrengaben etc. beschliesst auf Antrag des Gemeinderaths folgende Vorschriften…“ Darauf folgen die §§ 1 – 23 dieser ersten vollständigen Statuten.

1853      „in Folge d. erfolgten schweiz. Münzreform Gemeinderath Ob. unter Endgesetztem Datum die in den Stattuten (vide pag.278) aufgeführten Ansätze in alter Währung betr. Eintrittsgebühren. Doppel etc. folgender Reduktionsbeschluss in neuer Währung festgesetzt:
Als Eintrittsgebühr für Niedergelassene        Fr. 5.85
Als Eintrittsgebühr für Gemeindebürger         Fr. 2 .35 usw.

1861      aus Anlass des 1 00-jährigen Kirchweihfestes Verschiebung des Schiessens auf den 26. November.

1862      Notizen betr. bauliche Veränderung des Schützenhauses & Scheibenstandes. Nach erfolgter „lnspection“ durch den Statthalter musste das Schiessen eingestellt werden. Die „behufs desselben eingesetzte Commission nach vielfacher Erwägung den Beschluss gefasst auf Erstellung eines neuen Scheibenstandes, neuer Construction mit 3 resp. 6 Zugscheiben, von 4 Fuss breit, zu erbauen. G’rath empfahl aber (mit Mehrheit) keinen neuen Scheibenstand zu bauen, wurde aber v.d.Gd.versammlung m.Einmuth angenommen“.

1880      Notizen betr. Umbau des Schützenstandes und bauliche Veränderungen am Schützenhaus.
Bericht und Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung:
I.   Es sei die Erstellung eines Schiessstandes für Feld und Stand einstweilen zu verschieben.

  1. Sei der Gde. zu beantragen, für den lnfanterieschiessverein prov. für 1 od. mehrere Jahre ein Schiessplatz an der hinteren Holzgasse zu erwerben und zu diesem Zwecke die Kommission zu beauftragen, mit den Grundeigentümern Unterhandlungen anzuknüpfen resp. Verträge abzuschliessen, da auf diesem Platze die Kosten nur gering sein können, indem kein Kugelfang nötig sei & keine Obstbäume zu beseitigen seien.

III.   Sei der Scheibenstand an der Hub, welcher sich in sehr baufälligem Zustand befindet, im Laufe d.Jahres zu reparieren und da Möglichkeit vorhanden sei, eine H.-Scheibe zu erstellen, hiefür einen Kredit von Frs. 260.-bis 280.- zu bewilligen.

An der Gemeindeversammlung vom 7.5.1880 wurde obiger Antrag gutgeheissen. Die erste Schiessübung des lnfanterieschiessvereins fand am 4. Juli an der Holzgasse statt.

1880      Neue Statuten der Gemeindeschützen-Gesellschaft Oberrieden:
Zweck des Vereins: Die alljährlich wiederkehrenden Gemeindeschiessen haben den Zweck, die Handhabung der Waffen zu lehren, Lust und Liebe z um Schiesswesen hauptsächlich bei jüngeren und ungeübten Leuten zu wecken und das gesellschaftliche Leben unserer Gemeinde zu pflegen.
Es folgen insgesamt 48 Paragraphen über Mitgliedschaft, Schützengemeinde, Obliegenheiten der Vorsteherschaft, Schiessordnung, allgemeine Bestimmungen, Wahl, Pflichten und Besoldung des Zeigers. Diese ausführlichen, gut abgefassten Statuten sind an der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 1880 genehmigt worden.

Mit der Jahresrechnung 1884 schliesst das eindrückliche Buch über rund 150 Jahre „Urgeschichte“ der Gemeindeschützen-Gesellschaft Erwähnenswert ist noch der Anhang zum Protokoll: Hier sind ab 1843 bis1880 fein säuberlich diejenigen Bürger  verzeichnet, welche sich weigerten, Hochzeitsgaben zu geben. Allfälligen Nachkommen sei es nicht verwehrt, Einsicht in diese Aufstellung zu nehmen und das Versäumnis ihrer Vorfahren im Jubiläumsjahr 1990 mit einer Spende nachzuholen, um den Eintrag im Protokollbuch zu löschen. Über die nächsten 35 Jahre fehlen leider Protokolle, Unterlagen oder andere nützliche Aufzeichnungen. Fest steht lediglich, dass während der Kriegsjahre 1914 – 1918 (wie übrigens auch 1 939-1946) mangels Munition keine freiwilligen Schiessen und somit auch keine Gemeindeschiessen stattgefunden haben. Ab 1920 – 1951 ist dann aber wiederum ein gebundenes Protokollbuch im Gemeindearchiv aufbewahrt. Erwähnenswerte Beschlüsse, Begebenheiten und Vorkommnisse seien nachstehend ebenfalls wiederum kurz rekapituliert:

 

1921       Neue Statuten.

1926      Der Gemeindebeitrag soll von Fr. 150.- auf Fr. 100.- reduziert werden. Ein Appell geht an die Versammlung, dass unbedingt alle an der Gemeindeversammlung erscheinen, um sich unserer Sache zu wehren.

1928      Im Falle E .L. wird beschlossen, dass derselbe von der Gemeindeschützengesellschaft ausgeschlossen wird. Auch darf er erst wieder sich an einem Schiessen beteiligen, wenn er sich für eine Amtsdauer als Schützenmeister zur Verfügung stellt. Auf eine Anregung von Herr Senn wurde beschlossen, während dem Gemeindeschiessen von nun an jedem Schützenmeister Fr. 5.- auszuzahlen, damit er daraus Znüni und Zabig bezahlen kann. Grund dieser Anregung ist, weil die Schützenmeister sonst noch genügend finanzielle Ausgaben haben.

1929      Herr Carl Wiss fragt an, ob es nicht möglich wäre, beim Absenden die sogenannten „Meien“ gratis abzugeben, da die Bezahlung derselben für die Gewinner immer eine kleine Enttäuschung verursachten, auch verlängere dies das Absenden. Es wird beschlossen, in Zukunft die „Meien“ gratis abzugeben.

1930      Betreffend den Meien wird der Beschluss der letzten GV gerügt, dass dieselben gratis abgegeben werden sollen. Es dürfe für diesen Zweck kein Geld von der Gabenliste genommen werden. Doch wird nach reger Diskussion nichts anderes beschlossen. Erstmals kommt auch das Problem auswärts wohnender Gabenspender zur Sprache:

In einer Rücksprache mit Herrn Gemeindepräsident Staub betreff. Erteilung der Schiessberechtigung für auswärts wohnende langjährige Gabenspender, hat derselbe erklärt, dass nach seinem Dafürhalten es nicht nötig sei, vor die Gemeindeversammlung zu treten. Doch sollte man besorgt sein, dass das Gemeindeschiessen ein Fest der Gemeinde bleibe und nicht mehr Auswärtige zum Schiessen zugelassen werden.

1934      Es wird der Antrag auf Statutenrevision betr. Sammlung von Gaben bei Geschäftsfrauen gestellt, in dem Sinne, dass von diesen Geschäftsfrauen ein Schütze, der Gemeindebürger oder Niedergelassener ist, zum Schiessen beauftragt werden darf…
Der Antrag wurde aber abgelehnt, da keine Statutenrevision ausgeschrieben war.

1935      Über die in der letzten Versammlung eingegangene Anfrage betreffend Stellvertretung von Gabenspenderinnen durch Gemeindeschützen liegt nunmehr die Genehmigung des Gemeinderates vor, die Versammlung ist demnach beschlussfähig. Es wird einstimmig beschlossen, dass in Zukunft von Gabenspenderinnen ein Schütze zum Schiessen beauftragt werden darf. Auf Antrag des Präsidenten beschliesst die Versammlung das Doppelgeld von Fr. 1.50 auf Fr. 2.50 zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde damit begründet, dass alljährlich Schützen zum Schiessen erscheinen, die seit Jahren die Gesellschaft nie mehr mit einer Gabe bedacht haben. Ein Antrag betreff. die Reduktion der Sträusse wird abgelehnt.

1938      Das nächste Absenden findet im Hotel „Sternen “ statt, sofern sich die Geschw. Aeberli verpflichten, am Chilbimontag k einen öffentlichen Tanz auszuschreiben.
Von der Versammlung wird gewünscht, dass in Zukunft die Schützenmeister nicht mehr am Schiessen auf den ersten und letzten Fünfer teilnehmen. Als Kompensation für diese Einschränkung soll das übliche Znünigeld von Fr. 5.­ auf Fr. 8.- erhöht werden. Ferner soll in Zukunft darauf geachtet werden, dass beim Schiessen auf den ersten und letzten Fünfer nicht mehr zwei oder sogar mehr Schützen im gleichen Stand liegen!

1946      Zufolge Kriegsmobilmachung am 29.8.1939 und nachfolgender Munitionskontigentierung für ausserdienstliche Anlässe, konnte das trad. Chilbi-Schiessen seit 1938 nicht mehr durchgeführt werden. Demzufolge hat 1939- 1946 keine Generalversammlung mehr stattgefunden.

1946      Der Vorstand stellt den Antrag, dass eine Gabenspenderin einen Schützen mit dem Schiessen beauftragen kann. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

1947      Infolge knapper Munitionszuteilung konnte 1947 kein Schiessen durchgeführt werden. Auch ein Hausstreit im Frühjahr zwischen Schützenverband und Bund sowie eine kleine Anfrage im Nationalrat blieben ohne Erfolg. Die Zuteilung blieb beschränkt, so dass die Oberrieder Vereine auf regulärem Wege keine Munition abgeben konnten.

1948      Erstmals erscheinen auf der Rangliste Frauen (auf Grund des Beschlusses von 1946) und die prompte Reaktion:

Auch das Frauenschiessen bedarf einer sauberen Abklärung. Die Generalversammlung beschliesst einstimmig, Frauen sind nicht schiessberechtigt, sie dürfen sich auch nicht vertreten lassen durch einen Schützen. Die Stellvertretung wird konsequent abgelehnt, auch für Geschäfte und Gesellschaften, welche Gaben spenden. Die Rechnung gibt den Revisoren Anlass zu ernsthafter Kritik. Beschlossen wurde in der Folge:

  1. In der Kehrserie soll in Zukunft nicht mehr ausbezahlt werden, als eingenommen worden ist. Die Geldüberweisung aus dem Stich ist nicht statthaft.
  2. Der Vorstand soll prüfen, wie er die bisher nicht gehandhabte Markenkontrolle durchführen soll (Bestand vor dem Schiessen I Markenausgabe = Bestand nach dem Schiessen).

Im Weiteren sollte das Punktgeld für den Übungskehr abgeschafft werden. Dieser Vorschlag wurde aber ebenfalls einstimmig bachab geschickt.

1950 –    Statutenrevision – Diskussion über die Zulassung der Frauen. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Sicherheit und der flüssige Ablauf der Veranstaltung leiden würden, wenn auch Frauen mitmachen dürften. Es sei also der Zusatz „beiderlei Geschlechts“ aus den Statuten zu streichen. Nach erfolgter tiefschürfender Diskussion wird mehrheitlich beschlossen, die Frauen am Schiessen zuzulassen. Endgültig genehmigen wird die Statuten jedoch der Gemeinderat; der wird aber nach Auffassung der Versammlung bei seinem gefassten Entscheid, d.h. bei seinem Nein bleiben  Die Versammlung findet es aber nicht richtig, dass über einen Beschluss der GV, über den der Gemeinderat anderer Meinung ist nur von letzterem entschieden werden soll. Der Streitfall sei einer Gemeindeversammlung vorzulegen. Eingeführt mit dieser  Statutenrevision soll auch die Verlegung des Schiessens vom Chilbimontag auf den Samstag werden, da immer weniger Leute am Arbeitsplatz frei machen könnten, denn viele arbeiten auswärts. Am Chilbischiessen 1950 werden in der Folge i m Schützen stand zwei Unterschriftenbogen aufgelegt mit den Fragen·

  1. Sind Sie für das  Schiessen a m Samstagnachmittag oder am Chilbimontag?
  2. 2. Sind Sie für das Frauenschiessen?

Für das Schiessen am Samstag entschieden sich 65 Schützen, für die Beibehaltung des Chilbimontags waren 38. Für das Frauenschiessen stimmten 19, dagegen aber 21.

1951      Wie erwartet, hat der Gemeinderat zum Frauenschiessen nein gesagt. Eine Änderung müsste auf dem Motionsweg angestrebt und von einer Gemeindeversammlung entschieden werden. Wiederum rege Diskussion: Erhöhte Verantwortung des Vorstandes beim Frauenschiessen, meint einer. Keine besondere Gefahr sieht ein anderer, er möchte aber nicht speziell dafür eintreten. Es bleibt somit der Gemeinderatsbeschluss: 1951 keine Frauen an Gemeindeschiessen.

1952       Erneute Diskussion über das Frauenschiessen. Eine Abstimmung ergibt, dass fünf der Anwesenden dafür und drei dagegen sind. Der Vorstand wird somit beauftragt, den Motionsweg zu beschreiten und den betreffenden Artikel einer Gemeindeversammlung zu unterbreiten.

Von einer Motion oder einer sich mit dem Frauenschiessen befassenden Gemeindeversammlung ist aber weder in den Protokollen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung, noch in den Akten der Gemeindeschützengesellschaft etwas zu finden. Im Protokoll des Gemeinderates ist 1952 lediglich vermerkt:
“ bevor Beschluss gefasst wird, ist die Angelegenheit nochmals zu besprechen“. Und dann herrscht zu diesem Thema Ruhe, bis

1965      der Gemeinderat die neuen Statuten genehmigt mit dem neuen Artikel: Erweiterung der Mitgliedschaft in Bezug auf die Frauen. Im Anzeiger Thalwil ist demzufolge auch entsprechend berichtet worden: 1965 in Oberrieden erstmals Frauen am Gemeindeschiessen und GV und Absenden erstmals zusammen in der Frohen Aussicht, dies auf Grund der a.o. Generalversammlung vom Frühjahr 1965.

 

Mit dem bereits erwähnten Protokollbuch 1920 – 1951 schliesst eine weitere Episode der Geschichte der Gemeindeschützen -Gesellschaft Ab diesem Datum fehlen leider wieder Protokolle oder anderweitige Unterlagen. Es sind dies auch die sogenannten „Krisenjahre“ der Gemeindeschützen-Gesellschaft. Erst ab 1965/1966 mi t den neuen Statuten, den schiessberechtigten Frauen und nicht zuletzt dank einem neuen und aktiven Vorstand ging es wieder aufwärts, und es sind auch wieder Unterlagen und Protokolle vorhanden.

 

Mit diesen Worten endet die letztmals aktualisierte Chronik, verfasst von den beiden Chronisten Walter Gachnang und Walter R. Bernhard, welche beim 275 Jahre Jubiläum die letzten 25 Jahre, im Interesse der Beteiligten, für Ihre Nachfolger-Chronisten offen liessen.

So ist es nun an den Gemeindeschützen im Jahr 2015, die vergangenen 50 Jahre aufzuarbeiten und sie für die Nachwelt zu erhalten:

 

 

Die 50 Jahre bis zum 300 Jahr-Jubiläum

 

1969      Am Chilbischiessen dürfen Frauen erstmals mit dem Karabiner aufgelegt schiessen, dies gilt ebenfalls für Schützen, welche älter als 70 Jahre sind und soll in den Statuten aufgenommen werden.

1970      Erstmals gewinnt eine Frau den Stich mit 99 Punkten. Sie gewinnt vierzig Franken und ein Goldvreneli. Ursula Kümin hat sich gegen 240 andere Schützinnen und Schützen durchgesetzt.

1972      Der Präsident Carlo Canova schlägt vor, dass Hochzeits- und Ehrengabenschiessen in Zukunft Chilbischiessen zu nennen.

1973      An der Generalversammlung wird darüber diskutiert, ob Ausländer welche in Oberrieden wohnhaft sind, schiessberechtigt sind. Das Thema wird auf die GV 1974 verschoben und soll da zur Abstimmung kommen.

1974      Die Generalversammlung beschliesst fast einstimmig, dass ab dem nächsten Jahr auch Ausländer am Chilbischiessen zugelassen sind, da „keine Invasion zu erwarten sei“.

1979      Hansruedi Kümin schafft das Double und gewinnt zum zweiten Mal infolge den Glücksstich mit einem 100-er!

1984      Die Technik erhält Einzug bei den Gemeindeschützen. Die Resultate wurden erstmals im Computer erfasst und somit die Rangliste geschrieben.

1990      Die Gemeindeschützen Gesellschaft Oberrieden feiert Ihr 275 jähriges Bestehen. Hierfür wurde von den Herren Walter Gachnang und Walter R. Bernhard die Chronik aufgearbeitet. Zum Jubiläum wurde ein neuer Gruppenwettkampf kreiert, welcher seither fester Bestandteil des Chilbischiessen ist.

1996      Durch den Vorstand wird ein Antrag der letztjährigen Generalversammlung bezüglich Reglementanpassung behandelt. Die Gemeindeschützen entscheiden, dass nur mit Ordonanzwaffen, gemäss Reglement des Feldschiessens geschossen werden darf.

1998      Ab sofort wird im Reglement festgehalten, dass beim Schiessen der Kehrserie nicht mehr aufgestanden werden darf.

1999      Im Dezember 1999 brennt der Schützenstand bis auf die Grundmauern nieder. Vermutet wird, dass jemand den Schützenstand mutwillig in Brand gesteckt hat.

2000      Auf Grund des Feuers Ende des vorangegangenen Jahres konnte im Jahr 2000 kein Chilbischiessen durchgeführt werden.

2001      Das Chilbischiessen findet zum ersten Mal im wieder errichteten Schützenstand statt.

2002      Die Gemeindeschützen erstellen ihre eigene Website.

2003      Das „Sackgeld“ von 50 Franken, welches jeder Schützenmeister für seine Dienste erhält, wird wegen der schlechten finanziellen Lage bis auf weiteres gestoppt.

2007      In der Kehrserie wird das Punktemaximum erstmals geknackt. Benjamin Angst erzielt als erster Schütze das Maximalresultat von 125 Punkten.

2008      Der Gemeinderat Oberrieden streicht den Gemeindeschützen zwei Schiesshalbtage. Somit darf am Sonntag nicht mehr geschossen werden. Zudem wird der „Knaller“ bei Schiessbeginn und Schiessende gestrichen. Die Einschränkungen werden vom Vorstand als enorme Einschränkung taxiert.

2015      Wir feiern unser 300 – jähriges Bestehen!

 

Die Gemeindeschützen Oberrieden danken der Dorfbevölkerung, der Gemeinde und allen vorangegangen Schützenmeistern, für die Unterstützung in den letzten 300 Jahren! Ohne Ihr aktives mitmachen gäbe es diesen traditionellen Verein und Anlass nicht mehr!

Für die Ausstellung im Ortsmuseum und die zur Verfügung gestellten Unterlagen danken wir herzlichst dem Ortsmuseum Oberrieden.

Wir freuen uns auf die nächsten 300 Jahre!

 

 

Die Gemeindeschützen-Gesellschaft Oberrieden