{"id":5,"date":"2017-04-23T10:36:05","date_gmt":"2017-04-23T09:36:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.gsgo.ch\/?page_id=5"},"modified":"2017-06-12T14:04:07","modified_gmt":"2017-06-12T13:04:07","slug":"about","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gsgo.ch\/index.php\/about\/","title":{"rendered":"\u00fcber uns"},"content":{"rendered":"<div id=\"shifty-spritz\" style=\"display: none; top: -9999px;\" tabindex=\"1\"><\/div>\n<p><a href=\"http:\/\/www.gsgo.ch\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Titelblatt-Protokollbuch-1778.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-381\" src=\"http:\/\/www.gsgo.ch\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Titelblatt-Protokollbuch-1778-677x1024.jpg\" alt=\"\" width=\"525\" height=\"794\" srcset=\"https:\/\/www.gsgo.ch\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Titelblatt-Protokollbuch-1778-677x1024.jpg 677w, https:\/\/www.gsgo.ch\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Titelblatt-Protokollbuch-1778-198x300.jpg 198w, https:\/\/www.gsgo.ch\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Titelblatt-Protokollbuch-1778-768x1161.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 525px) 100vw, 525px\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong>Das Sch\u00fctzenwesen im 17. und 18. Jahrhundert<\/strong><\/p>\n<p>Seit Ende des 16. Jahrhunderts wurde das z\u00fcrcherische Milit\u00e4rwesen umorganisiert. Aber erst der Ausbruch des 30j\u00e4hrigen Krieges mit seinen Gefahren f\u00fcr die Eidgenossenschaft veranlasste entscheidende Massnahmen.<\/p>\n<p>1624 wurde das ganze Z\u00fcrcher Gebiet in 10 Milit\u00e4rquartiere eingeteilt, an deren Spitze ein\u00a0 Quartierhauptmann stand und denen je 8-14 Kompanien zugeteilt waren. Damals wurde auch das Alarmsystem mit Hochwachten eingerichtet die erm\u00f6glichten, durch Feuer und Rauchzeichen von Berg zu Berg sich rasch zu verst\u00e4ndigen. Horgen geh\u00f6rte zum W\u00e4denswiler Quartier, das die Vogteien W\u00e4denswil und Horgen, mit Ausnahme von Kilchberg, umfasste. Mit der neuen Organisation ging auch eine Verbesserung der Bewaffnung Hand in Hand. An Stelle der Hieb- und Stichwaffen sollte die Muskete treten. Eine Musterung im Jahre 1585 zeigt in Horgen einen Mannschaftsbestand von 241 Dienstpflichtigen. Diese waren im Besitze von 80<\/p>\n<p>Harnischen. 24 Halbarten, 40 Spiessen und 36 Buchsen. Da die neue Ausr\u00fcstung zulasten des einzelnen Mannes ging, machte die Umbewaffnung zun\u00e4chst nur langsame Fortschritte. Mit der Zeit fand aber das Milit\u00e4rwesen seine Erg\u00e4nzung im Sch\u00fctzenwesen. Dieses erf\u00fcllte neben dem Zwecke der Schiessausbildung auch eine gesellschaftliche Funktion in der Gemeinde. Die Sch\u00fctzengesellschaften schlossen die ganze Jungmannschaft zusammen. Die Regierung f\u00f6rderte das Schiesswesen durch Abgabe von Preisen, die in Tuch, W\u00e4msern und Hosen bestanden. Bau und Unterhalt von Sch\u00fctzenplatz und Sch\u00fctzenhaus, gemeinhin Zielstatt genannt, oblag den Sch\u00fctzen und den Gemeinden. Die Horgener Zielstatt befand sich seit alters s\u00fcdlich der\u00a0 Sust. In den Jahren 1599 und 1600 wurde daselbst mit betr\u00e4chtlichen Kosten ein neues Sch\u00fctzenhaus erbaut (Paul Kl\u00e4ui. aus der Geschichte der Gemeinde Horgen).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Trennung von Horgen<\/strong><\/p>\n<p>Im Jahre 1715 bem\u00fchte sich Oberrieden um die Trennung von Horgen und um die Anlage einer eigenen &#8222;Ziehlstatt &#8222;. Gegen diese Absicht wehrte sich Horgen aber energisch. Man wollte keine Beeintr\u00e4chtigung des namhaften Sch\u00fctzenhauses am Z\u00fcrichsee, das &#8222;allezeit ruhm- und ehrlich bestanden&#8220; und von Oberrieden gar nicht zu entfernt liege. Man wandte ein, dass zu viele kleine Gesellschaften, die aus lauter Nachbarn und Freunden best\u00fcnden, der Sch\u00fctzenordnung abtr\u00e4glich seien &#8222;dann jeder kan sein gewehr mit sich ins feld nehmen und wann er h\u00f6rt schiessen, ohne rock und schuh auf die Zihlstatt laufen, welches gar unanst\u00e4ndig&#8220;. In der Hauptzielstatt Horgen aber m\u00fcsse man ordnungsgem\u00e4ss ger\u00fcstet erscheinen und sich recht auff\u00fchren, sonst werde man &#8222;von den abwarthenden officieren vor dem volckh zu schanden gemacht&#8220;. Auch verm\u00f6ge die Zihlstatt einem grossen Andrang durchaus gerecht zu werden. \u00dcberdies f\u00fchre die Trennung, welchem Beispiel die Bergwacht sicher folgen werde, zur Aufteilung der Gemeinde in &#8222;factionen&#8220; Endlich h\u00e4tte eine neue\u00a0 &#8222;Ziehlstatt&#8220; neue\u00a0 Kegelpl\u00e4tze, &#8222;Gungelwirtschaften&#8220; und M\u00fcssigung des jungen Volkes zur Folge. Dass aber auch die Interessen der Handwerker wie des Gesellenhauses den Gang der Oberriedner Sch\u00fctzen nach Horgen w\u00fcnschbar machten, wurde nicht verschwiegen Oberrieden mit seinen 121 Sch\u00fctzen widerlegte in einem Gegenmemorial die Ausf\u00fchrungen der Horgener und diese entscheidende Eingabe sei nachstehend im seinerzeitigen Wortlaut wiedergegeben:<\/p>\n<p>&#8222;Weilen die Wacht Oberrieden gewahret. dass die Wacht Horgen in dem Gesch\u00e4ft der streitigen Zihlschaft vor Tit. Hohen Kriegsrath ein Memorial eingelegt, also befunden und sich gen\u00f6thigt auch ihrer seiten ein gleiches mit tiefster Demuth zu ihr Gnaden und Weisheit Herren Amtsb\u00fcrgermeisters handen zu liefern;<\/p>\n<p><strong>1.<\/strong>Hatt die Wacht Oberrieden eine\u00a0 Zihlschaft begehrt wegen der Entlegenheit, da bekannt dass sie eine starke Halbstund oder gar 3\/4 Stund weit nach Horgen zu gehen haben mit grosser Beschwerdt mancher Haushaltung, da man weil um die 500 Sch\u00fctzen und bisweilen drei oder vier Stunden warten muss bis man schiessen kann, woraus herkommet, dass man<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li>zu dem trinken veranlasset wird und mancher Hausvater bei diesen Anl\u00e4ssen so zum Schaden seiner Weib und Kinder sein Geltlein vertrinkt und wie die viele der Exemplen zeiget, mit einem blutigen Kopf nach Hause kehren muss Da hingegen wan sie die gnad einer eigenen Zihlschaft erlangen, w\u00fcrden sie nur von ihrer arbeit zu dem schiessen gehen k\u00f6nnen und dann wiederum an die arbeit&#8220;<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Z\u00fcrcher Kriegsrat war dem Begehren der Oberrieder im Interesse der &#8222;Aeuffnung der Miliz&#8220; gewogen, und nachdem B\u00fcrgermeister und Rat die Abgeordneten der beiden Gemeinden angeh\u00f6rt hatten, wurde Oberriedens Begehren willfahren. doch ohne\u00a0 Anspruch auf das Sch\u00fctzenhaus und Sch\u00fctzengut von Horgen. Die entsprechende Urkunde &#8222;Erweysung Betrf. die Separation den von Oberrieden von der Zihlschaft zu Horgen, dat. 3. Mai Anno 1715&#8220; ist im Staatsarchiv des Kantons Z\u00fcrich aufbewahrt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Gemeindesch\u00fctzen-Gesellschaft Oberrieden 1715 &#8211; 2015<\/strong><\/p>\n<p>Mit der Abtrennung von Horgen vor 300 Jahren beginnt die eigentliche Geschichte der ehrsamen Sch\u00fctzengesellschaft zu Oberrieden. Leider sind \u00fcber die ersten 60 Jahre weder im Staatsarchiv noch bei der Gemeinde Akten oder Aufzeichnungen vorhanden. Es entzieht sich deshalb unserer Kenntnis, wo und wann geschossen wurde und wer f\u00fcr die ersten Jahre verantwortlich zeichnete. Verfolgen lassen sich dann aber die Geschehnisse f\u00fcr die Jahre<\/p>\n<p>1775 &#8211; 1884 l\u00fcckenlos anhand des im Jahre 1778 von Schulmeister Staub angelegten Protokollbuches, ein Meisterwerk, aufbewahrt im Gemeindearchiv von Oberrieden. Dieses Buch beginnt mit:<\/p>\n<p>&#8222;Dieses Buch ist zust\u00e4ndig einer ehrsamen Sch\u00fctzengesellschaft zu Oberrieden&#8220; und er\u00f6ffnet wird es mit &#8222;erste R\u00e4chnung einer ehrsamen Sch\u00fctzengesellschaft zu Oberrieden betreffend von der Fassnacht 1775 bis widerum dahin 1776, wird abgelegt von Sch\u00fctzenmeister Hs. Heinrich Fehr zu Tischenloo&#8220;.<\/p>\n<p>An Sch\u00fctzengut hat er vom alten Sch\u00fctzenmeister Heinrich Scheller &#8222;an Barem Gelt Empfangen n\u00e4mlich 75 Pfund, 8 Schilling und 2 Heller und an Ehrengaben von Hochgeb. Herren von Z\u00fcrich f\u00fcr Hosen und Wambist (Wams) empfangen 28 Pfund&#8220;.<\/p>\n<p>Dann folgt eine detaillierte Liste aller weiteren eingenommenen Ehrengaben. Es folgt nun fein s\u00e4uberlich, in kunstvoller Handschrift aufgezeichnet, Jahresrechnung auf Jahresrechnung, dazwischen Bemerkungen \u00fcber wichtige Entscheide und Ereignisse:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1789<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8222;bei Ablag disserer\u00a0 vorbeschriebenen Rechnung und Anlass des neu Erwehlten Zeigers, sind von der Ehrsamen Sch\u00fctzengesellschaft, in Absicht des Zeigers, nachfolgende Punkte verordnet und vestgesetzt worden&#8220; und es folgen unter Ziff. 1 &#8211; 7 Vorschriften betr. Schiessen, Unterhalt der Scheiben und Besoldung des Zeigers, genehmigt am 2.ten Marti Anno 1789.<\/p>\n<p><strong>1799<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 ist von der Gemeinde Oberrieden einm\u00fctig beschlossen worden, das Sch\u00fctzengut durch den Verwalter des Gemeindeguts verwalten zu lassen.<\/p>\n<p><strong>1801<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8222;die Sch\u00fctzengesellschaft hat auf Antrag des Sch\u00fctzenmeisters Stauben mit Maiora beschlossen. Wann ein Fr\u00f6mder, der kein Gemeindeb\u00fcrger ist, eine Gab der Sch\u00fctzengesellschaft zu verschiessen gebe, solcher dann m\u00f6ge zu den Ehrengaben schiessen&#8220;<\/p>\n<p><strong>1808<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 &#8222;anbey ist zu bemerken, dass Hs. Hch. Leuthold, Schuhmachers Sohn auf dem Spielhof verweigeret. hiessiger Sch\u00fctzengesellschaft eine Hochzeit Gab zu geben&#8220;.<\/p>\n<p><strong>1829\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>wechselte das Geld von Pfund in Gulden.<\/p>\n<p><strong>1842\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Erste vollst\u00e4ndige Statuten.<\/p>\n<p>&#8222;Stattuten betr die bisher \u00fcblich gewesenen Gemeinde- Ehren- oder Hochzeitsgaben-Schiessen:<br \/>\nDie Gemeinde respective die nacherw\u00e4hnte Sch\u00fctzengesellschaft von der Notwendigkeit \u00fcberzeugt, anstatt des bisherigen ungeregelten &amp; deswegen manchmal zu Streit f\u00fchrenden Verfahrens beim Einzug &amp; Ausschiessen von Ehrengaben etc. beschliesst auf Antrag des Gemeinderaths folgende Vorschriften\u2026\u201c Darauf folgen die \u00a7\u00a7 1 &#8211; 23 dieser ersten vollst\u00e4ndigen Statuten.<\/p>\n<p><strong>1853\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>&#8222;in Folge d. erfolgten schweiz. M\u00fcnzreform Gemeinderath Ob. unter Endgesetztem Datum die in den Stattuten (vide pag.278) aufgef\u00fchrten Ans\u00e4tze in alter W\u00e4hrung betr. Eintrittsgeb\u00fchren. Doppel etc. folgender Reduktionsbeschluss in neuer W\u00e4hrung festgesetzt:<br \/>\nAls Eintrittsgeb\u00fchr f\u00fcr Niedergelassene\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fr. 5.85<br \/>\nAls Eintrittsgeb\u00fchr f\u00fcr Gemeindeb\u00fcrger\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Fr. 2 .35 usw.<\/p>\n<p><strong>1861\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>aus Anlass des 1 00-j\u00e4hrigen Kirchweihfestes Verschiebung des Schiessens auf den 26. November.<\/p>\n<p><strong>1862\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Notizen betr. bauliche Ver\u00e4nderung des Sch\u00fctzenhauses &amp; Scheibenstandes. Nach erfolgter &#8222;lnspection&#8220; durch den Statthalter musste das Schiessen eingestellt werden. Die &#8222;behufs desselben eingesetzte Commission nach vielfacher Erw\u00e4gung den Beschluss gefasst auf Erstellung eines neuen Scheibenstandes, neuer Construction mit 3 resp. 6 Zugscheiben, von 4 Fuss breit, zu erbauen. G&#8217;rath empfahl aber (mit Mehrheit) keinen neuen Scheibenstand zu bauen, wurde aber v.d.Gd.versammlung m.Einmuth angenommen&#8220;.<\/p>\n<p><strong>1880\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Notizen betr. Umbau des Sch\u00fctzenstandes und bauliche Ver\u00e4nderungen am Sch\u00fctzenhaus.<br \/>\nBericht und Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung:<br \/>\n<strong>I.\u00a0\u00a0 <\/strong>Es sei die Erstellung eines Schiessstandes f\u00fcr Feld und Stand einstweilen zu verschieben.<\/p>\n<ol>\n<li>Sei der Gde. zu beantragen, f\u00fcr den lnfanterieschiessverein prov. f\u00fcr 1 od. mehrere Jahre ein Schiessplatz an der hinteren Holzgasse zu erwerben und zu diesem Zwecke die Kommission zu beauftragen, mit den Grundeigent\u00fcmern Unterhandlungen anzukn\u00fcpfen resp. Vertr\u00e4ge abzuschliessen, da auf diesem Platze die Kosten nur gering sein k\u00f6nnen, indem kein Kugelfang n\u00f6tig sei &amp; keine Obstb\u00e4ume zu beseitigen seien.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III. \u00a0\u00a0<\/strong>Sei der Scheibenstand an der Hub, welcher sich in sehr bauf\u00e4lligem Zustand befindet, im Laufe d.Jahres zu reparieren und da M\u00f6glichkeit vorhanden sei, eine H.-Scheibe zu erstellen, hief\u00fcr einen Kredit von Frs. 260.-bis 280.- zu bewilligen.<\/p>\n<p>An der Gemeindeversammlung vom 7.5.1880 wurde obiger Antrag gutgeheissen. Die erste Schiess\u00fcbung des lnfanterieschiessvereins fand am 4. Juli an der Holzgasse statt.<\/p>\n<p><strong>1880\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Neue Statuten der Gemeindesch\u00fctzen-Gesellschaft Oberrieden:<br \/>\nZweck des Vereins: Die allj\u00e4hrlich wiederkehrenden Gemeindeschiessen haben den Zweck, die Handhabung der Waffen zu lehren, Lust und Liebe z um Schiesswesen haupts\u00e4chlich bei j\u00fcngeren und unge\u00fcbten Leuten zu wecken und das gesellschaftliche Leben unserer Gemeinde zu pflegen.<br \/>\nEs folgen insgesamt 48 Paragraphen \u00fcber Mitgliedschaft, Sch\u00fctzengemeinde, Obliegenheiten der Vorsteherschaft, Schiessordnung, allgemeine Bestimmungen, Wahl, Pflichten und Besoldung des Zeigers. Diese ausf\u00fchrlichen, gut abgefassten Statuten sind an der Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 1880 genehmigt worden.<\/p>\n<p>Mit der Jahresrechnung 1884 schliesst das eindr\u00fcckliche Buch \u00fcber rund 150 Jahre &#8222;Urgeschichte&#8220; der Gemeindesch\u00fctzen-Gesellschaft Erw\u00e4hnenswert ist noch der Anhang zum Protokoll: Hier sind ab 1843 bis1880 fein s\u00e4uberlich diejenigen B\u00fcrger\u00a0 verzeichnet, welche sich weigerten, Hochzeitsgaben zu geben. Allf\u00e4lligen Nachkommen sei es nicht verwehrt, Einsicht in diese Aufstellung zu nehmen und das Vers\u00e4umnis ihrer Vorfahren im Jubil\u00e4umsjahr 1990 mit einer Spende nachzuholen, um den Eintrag im Protokollbuch zu l\u00f6schen. \u00dcber die n\u00e4chsten 35 Jahre fehlen leider Protokolle, Unterlagen oder andere n\u00fctzliche Aufzeichnungen. Fest steht lediglich, dass w\u00e4hrend der Kriegsjahre 1914 &#8211; 1918 (wie \u00fcbrigens auch 1 939-1946) mangels Munition keine freiwilligen Schiessen und somit auch keine Gemeindeschiessen stattgefunden haben. Ab 1920 &#8211; 1951 ist dann aber wiederum ein gebundenes Protokollbuch im Gemeindearchiv aufbewahrt. Erw\u00e4hnenswerte Beschl\u00fcsse, Begebenheiten und Vorkommnisse seien nachstehend ebenfalls wiederum kurz rekapituliert:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1921<\/strong> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Neue Statuten.<\/p>\n<p><strong>1926\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Der Gemeindebeitrag soll von Fr. 150.- auf Fr. 100.- reduziert werden. Ein Appell geht an die Versammlung, dass unbedingt alle an der Gemeindeversammlung erscheinen, um sich unserer Sache zu wehren.<\/p>\n<p><strong>1928\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Im Falle E .L. wird beschlossen, dass derselbe von der Gemeindesch\u00fctzengesellschaft ausgeschlossen wird. Auch darf er erst wieder sich an einem Schiessen beteiligen, wenn er sich f\u00fcr eine Amtsdauer als Sch\u00fctzenmeister zur Verf\u00fcgung stellt. Auf eine Anregung von Herr Senn wurde beschlossen, w\u00e4hrend dem Gemeindeschiessen von nun an jedem Sch\u00fctzenmeister Fr. 5.- auszuzahlen, damit er daraus Zn\u00fcni und Zabig bezahlen kann. Grund dieser Anregung ist, weil die Sch\u00fctzenmeister sonst noch gen\u00fcgend finanzielle Ausgaben haben.<\/p>\n<p><strong>1929\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Herr Carl Wiss fragt an, ob es nicht m\u00f6glich w\u00e4re, beim Absenden die sogenannten &#8222;Meien&#8220; gratis abzugeben, da die Bezahlung derselben f\u00fcr die Gewinner immer eine kleine Entt\u00e4uschung verursachten, auch verl\u00e4ngere dies das Absenden. Es wird beschlossen, in Zukunft die &#8222;Meien&#8220; gratis abzugeben.<\/p>\n<p><strong>1930\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Betreffend den Meien wird der Beschluss der letzten GV ger\u00fcgt, dass dieselben gratis abgegeben werden sollen. Es d\u00fcrfe f\u00fcr diesen Zweck kein Geld von der Gabenliste genommen werden. Doch wird nach reger Diskussion nichts anderes beschlossen. Erstmals kommt auch das Problem ausw\u00e4rts wohnender Gabenspender zur Sprache:<\/p>\n<p>In einer R\u00fccksprache mit Herrn Gemeindepr\u00e4sident Staub betreff. Erteilung der Schiessberechtigung f\u00fcr ausw\u00e4rts wohnende langj\u00e4hrige Gabenspender, hat derselbe erkl\u00e4rt, dass nach seinem Daf\u00fcrhalten es nicht n\u00f6tig sei, vor die Gemeindeversammlung zu treten. Doch sollte man besorgt sein, dass das Gemeindeschiessen ein Fest der Gemeinde bleibe und nicht mehr Ausw\u00e4rtige zum Schiessen zugelassen werden.<\/p>\n<p><strong>1934\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong> Es wird der Antrag auf Statutenrevision betr. Sammlung von Gaben bei Gesch\u00e4ftsfrauen gestellt, in dem Sinne, dass von diesen Gesch\u00e4ftsfrauen ein Sch\u00fctze, der Gemeindeb\u00fcrger oder Niedergelassener ist, zum Schiessen beauftragt werden darf&#8230;<br \/>\nDer Antrag wurde aber abgelehnt, da keine Statutenrevision ausgeschrieben war.<\/p>\n<p><strong>1935<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die in der letzten Versammlung eingegangene Anfrage betreffend Stellvertretung von Gabenspenderinnen durch Gemeindesch\u00fctzen liegt nunmehr die Genehmigung des Gemeinderates vor, die Versammlung ist demnach beschlussf\u00e4hig. Es wird einstimmig beschlossen, dass in Zukunft von Gabenspenderinnen ein Sch\u00fctze zum Schiessen beauftragt werden darf. Auf Antrag des Pr\u00e4sidenten beschliesst die Versammlung das Doppelgeld von Fr. 1.50 auf Fr. 2.50 zu erh\u00f6hen. Diese Erh\u00f6hung wurde damit begr\u00fcndet, dass allj\u00e4hrlich Sch\u00fctzen zum Schiessen erscheinen, die seit Jahren die Gesellschaft nie mehr mit einer Gabe bedacht haben. Ein Antrag betreff. die Reduktion der Str\u00e4usse wird abgelehnt.<\/p>\n<p><strong>1938<\/strong>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das n\u00e4chste Absenden findet im Hotel &#8222;Sternen &#8220; statt, sofern sich die Geschw. Aeberli verpflichten, am Chilbimontag k einen \u00f6ffentlichen Tanz auszuschreiben.<br \/>\nVon der Versammlung wird gew\u00fcnscht, dass in Zukunft die Sch\u00fctzenmeister nicht mehr am Schiessen auf den ersten und letzten F\u00fcnfer teilnehmen. Als Kompensation f\u00fcr diese Einschr\u00e4nkung soll das \u00fcbliche Zn\u00fcnigeld von Fr. 5.\u00ad auf Fr. 8.- erh\u00f6ht werden. Ferner soll in Zukunft darauf geachtet werden, dass beim Schiessen auf den ersten und letzten F\u00fcnfer nicht mehr zwei oder sogar mehr Sch\u00fctzen im gleichen Stand liegen!<\/p>\n<p><strong>1946\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Zufolge Kriegsmobilmachung am 29.8.1939 und nachfolgender Munitionskontigentierung f\u00fcr ausserdienstliche Anl\u00e4sse, konnte das trad. Chilbi-Schiessen seit 1938 nicht mehr durchgef\u00fchrt werden. Demzufolge hat 1939- 1946 keine Generalversammlung mehr stattgefunden.<\/p>\n<p><strong>1946\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Der Vorstand stellt den Antrag, dass eine Gabenspenderin einen Sch\u00fctzen mit dem Schiessen beauftragen kann. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.<\/p>\n<p><strong>1947\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Infolge knapper Munitionszuteilung konnte 1947 kein Schiessen durchgef\u00fchrt werden. Auch ein Hausstreit im Fr\u00fchjahr zwischen Sch\u00fctzenverband und Bund sowie eine kleine Anfrage im Nationalrat blieben ohne Erfolg. Die Zuteilung blieb beschr\u00e4nkt, so dass die Oberrieder Vereine auf regul\u00e4rem Wege keine Munition abgeben konnten.<\/p>\n<p><strong>1948\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Erstmals erscheinen auf der Rangliste Frauen (auf Grund des Beschlusses von 1946) und die prompte Reaktion:<\/p>\n<p>Auch das Frauenschiessen bedarf einer sauberen Abkl\u00e4rung. Die Generalversammlung beschliesst einstimmig, <u>Frauen sind nicht schiessberechtigt<\/u>, sie d\u00fcrfen sich auch nicht vertreten lassen durch einen Sch\u00fctzen. Die Stellvertretung wird konsequent abgelehnt, auch f\u00fcr Gesch\u00e4fte und Gesellschaften, welche Gaben spenden. Die Rechnung gibt den Revisoren Anlass zu ernsthafter Kritik. Beschlossen wurde in der Folge:<\/p>\n<ol>\n<li>In der Kehrserie soll in Zukunft nicht mehr ausbezahlt werden, als eingenommen worden ist. Die Geld\u00fcberweisung aus dem Stich ist nicht statthaft.<\/li>\n<li>Der Vorstand soll pr\u00fcfen, wie er die bisher nicht gehandhabte Markenkontrolle durchf\u00fchren soll (Bestand vor dem Schiessen <em>I <\/em>Markenausgabe = Bestand nach dem Schiessen).<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Weiteren sollte das Punktgeld f\u00fcr den \u00dcbungskehr abgeschafft werden. Dieser Vorschlag wurde aber ebenfalls einstimmig bachab geschickt.<\/p>\n<p><strong>1950 <\/strong>&#8211;\u00a0 \u00a0 Statutenrevision &#8211; Diskussion \u00fcber die Zulassung der Frauen. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Sicherheit und der fl\u00fcssige Ablauf der Veranstaltung leiden w\u00fcrden, wenn auch Frauen mitmachen d\u00fcrften. Es sei also der Zusatz &#8222;beiderlei Geschlechts&#8220; aus den Statuten zu streichen. Nach erfolgter tiefsch\u00fcrfender Diskussion wird mehrheitlich beschlossen, die Frauen am Schiessen zuzulassen. Endg\u00fcltig genehmigen wird die Statuten jedoch der Gemeinderat; der wird aber nach Auffassung der Versammlung bei seinem gefassten Entscheid, d.h. bei seinem Nein bleiben\u00a0 Die Versammlung findet es aber nicht richtig, dass \u00fcber einen Beschluss der GV, \u00fcber den der Gemeinderat anderer Meinung ist nur von letzterem entschieden werden soll. Der Streitfall sei einer Gemeindeversammlung vorzulegen. Eingef\u00fchrt mit dieser\u00a0 Statutenrevision soll auch die Verlegung des Schiessens vom Chilbimontag auf den Samstag werden, da immer weniger Leute am Arbeitsplatz frei machen k\u00f6nnten, denn viele arbeiten ausw\u00e4rts. Am Chilbischiessen 1950 werden in der Folge i m Sch\u00fctzen stand zwei Unterschriftenbogen aufgelegt mit den Fragen\u00b7<\/p>\n<ol>\n<li>Sind Sie f\u00fcr das\u00a0 Schiessen a m Samstagnachmittag oder am Chilbimontag?<\/li>\n<li><strong>2<\/strong>. Sind Sie f\u00fcr das Frauenschiessen?<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr das Schiessen am Samstag entschieden sich 65 Sch\u00fctzen, f\u00fcr die Beibehaltung des Chilbimontags waren 38. F\u00fcr das Frauenschiessen stimmten 19, dagegen aber 21.<\/p>\n<p><strong>1951\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>Wie erwartet, hat der Gemeinderat zum Frauenschiessen nein gesagt. Eine \u00c4nderung m\u00fcsste auf dem Motionsweg angestrebt und von einer Gemeindeversammlung entschieden werden. Wiederum rege Diskussion: Erh\u00f6hte Verantwortung des Vorstandes beim Frauenschiessen, meint einer. Keine besondere Gefahr sieht ein anderer, er m\u00f6chte aber nicht speziell daf\u00fcr eintreten. Es bleibt somit der Gemeinderatsbeschluss: 1951 keine Frauen an Gemeindeschiessen.<\/p>\n<p><strong>1952<\/strong> \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erneute Diskussion \u00fcber das Frauenschiessen. Eine Abstimmung ergibt, dass f\u00fcnf der Anwesenden daf\u00fcr und drei dagegen sind. Der Vorstand wird somit beauftragt, den Motionsweg zu beschreiten und den betreffenden Artikel einer Gemeindeversammlung zu unterbreiten.<\/p>\n<p>Von einer Motion oder einer sich mit dem Frauenschiessen befassenden Gemeindeversammlung ist aber weder in den Protokollen des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung, noch in den Akten der Gemeindesch\u00fctzengesellschaft etwas zu finden. Im Protokoll des Gemeinderates ist 1952 lediglich vermerkt:<br \/>\n&#8220; bevor Beschluss gefasst wird, ist die Angelegenheit nochmals zu besprechen&#8220;. Und dann herrscht zu diesem Thema Ruhe, bis<\/p>\n<p><strong>1965\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong>der Gemeinderat die neuen Statuten genehmigt mit dem neuen Artikel: Erweiterung der Mitgliedschaft in Bezug auf die Frauen. Im Anzeiger Thalwil ist demzufolge auch entsprechend berichtet worden: 1965 in Oberrieden erstmals Frauen am Gemeindeschiessen und GV und Absenden erstmals zusammen in der Frohen Aussicht, dies auf Grund der a.o. Generalversammlung vom Fr\u00fchjahr 1965.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit dem bereits erw\u00e4hnten Protokollbuch 1920 &#8211; 1951 schliesst eine weitere Episode der Geschichte der Gemeindesch\u00fctzen -Gesellschaft Ab diesem Datum fehlen leider wieder Protokolle oder anderweitige Unterlagen. Es sind dies auch die sogenannten &#8222;Krisenjahre&#8220; der Gemeindesch\u00fctzen-Gesellschaft. Erst ab 1965\/1966 mi t den neuen Statuten, den schiessberechtigten Frauen und nicht zuletzt dank einem neuen und aktiven Vorstand ging es wieder aufw\u00e4rts, und es sind auch wieder Unterlagen und Protokolle vorhanden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit diesen Worten endet die letztmals aktualisierte Chronik, verfasst von den beiden Chronisten Walter Gachnang und Walter R. Bernhard, welche beim 275 Jahre Jubil\u00e4um die letzten 25 Jahre, im Interesse der Beteiligten, f\u00fcr Ihre Nachfolger-Chronisten offen liessen.<\/p>\n<p>So ist es nun an den Gemeindesch\u00fctzen im Jahr 2015, die vergangenen 50 Jahre aufzuarbeiten und sie f\u00fcr die Nachwelt zu erhalten:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die 50 Jahre bis zum 300 Jahr-Jubil\u00e4um<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1969\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Am Chilbischiessen d\u00fcrfen Frauen erstmals mit dem Karabiner aufgelegt schiessen, dies gilt ebenfalls f\u00fcr Sch\u00fctzen, welche \u00e4lter als 70 Jahre sind und soll in den Statuten aufgenommen werden.<\/p>\n<p>1970\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erstmals gewinnt eine Frau den Stich mit 99 Punkten. Sie gewinnt vierzig Franken und ein Goldvreneli. Ursula K\u00fcmin hat sich gegen 240 andere Sch\u00fctzinnen und Sch\u00fctzen durchgesetzt.<\/p>\n<p>1972\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Pr\u00e4sident Carlo Canova schl\u00e4gt vor, dass Hochzeits- und Ehrengabenschiessen in Zukunft Chilbischiessen zu nennen.<\/p>\n<p>1973\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 An der Generalversammlung wird dar\u00fcber diskutiert, ob Ausl\u00e4nder welche in Oberrieden wohnhaft sind, schiessberechtigt sind. Das Thema wird auf die GV 1974 verschoben und soll da zur Abstimmung kommen.<\/p>\n<p>1974\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Generalversammlung beschliesst fast einstimmig, dass ab dem n\u00e4chsten Jahr auch Ausl\u00e4nder am Chilbischiessen zugelassen sind, da \u201ekeine Invasion zu erwarten sei\u201c.<\/p>\n<p>1979\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Hansruedi K\u00fcmin schafft das Double und gewinnt zum zweiten Mal infolge den Gl\u00fccksstich mit einem 100-er!<\/p>\n<p>1984\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Technik erh\u00e4lt Einzug bei den Gemeindesch\u00fctzen. Die Resultate wurden erstmals im Computer erfasst und somit die Rangliste geschrieben.<\/p>\n<p>1990\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gemeindesch\u00fctzen Gesellschaft Oberrieden feiert Ihr 275 j\u00e4hriges Bestehen. Hierf\u00fcr wurde von den Herren Walter Gachnang und Walter R. Bernhard die Chronik aufgearbeitet. Zum Jubil\u00e4um wurde ein neuer Gruppenwettkampf kreiert, welcher seither fester Bestandteil des Chilbischiessen ist.<\/p>\n<p>1996\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Durch den Vorstand wird ein Antrag der letztj\u00e4hrigen Generalversammlung bez\u00fcglich Reglementanpassung behandelt. Die Gemeindesch\u00fctzen entscheiden, dass nur mit Ordonanzwaffen, gem\u00e4ss Reglement des Feldschiessens geschossen werden darf.<\/p>\n<p>1998\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ab sofort wird im Reglement festgehalten, dass beim Schiessen der Kehrserie nicht mehr aufgestanden werden darf.<\/p>\n<p>1999\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im Dezember 1999 brennt der Sch\u00fctzenstand bis auf die Grundmauern nieder. Vermutet wird, dass jemand den Sch\u00fctzenstand mutwillig in Brand gesteckt hat.<\/p>\n<p>2000\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Auf Grund des Feuers Ende des vorangegangenen Jahres konnte im Jahr 2000 kein Chilbischiessen durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>2001\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Chilbischiessen findet zum ersten Mal im wieder errichteten Sch\u00fctzenstand statt.<\/p>\n<p>2002\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Gemeindesch\u00fctzen erstellen ihre eigene Website.<\/p>\n<p>2003\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das \u201eSackgeld\u201c von 50 Franken, welches jeder Sch\u00fctzenmeister f\u00fcr seine Dienste erh\u00e4lt, wird wegen der schlechten finanziellen Lage bis auf weiteres gestoppt.<\/p>\n<p>2007\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 In der Kehrserie wird das Punktemaximum erstmals geknackt. Benjamin Angst erzielt als erster Sch\u00fctze das Maximalresultat von 125 Punkten.<\/p>\n<p>2008\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Gemeinderat Oberrieden streicht den Gemeindesch\u00fctzen zwei Schiesshalbtage. Somit darf am Sonntag nicht mehr geschossen werden. Zudem wird der \u201eKnaller\u201c bei Schiessbeginn und Schiessende gestrichen. Die Einschr\u00e4nkungen werden vom Vorstand als enorme Einschr\u00e4nkung taxiert.<\/p>\n<p>2015\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wir feiern unser 300 \u2013 j\u00e4hriges Bestehen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Gemeindesch\u00fctzen Oberrieden danken der Dorfbev\u00f6lkerung, der Gemeinde und allen vorangegangen Sch\u00fctzenmeistern, f\u00fcr die Unterst\u00fctzung in den letzten 300 Jahren! Ohne Ihr aktives mitmachen g\u00e4be es diesen traditionellen Verein und Anlass nicht mehr!<\/p>\n<p>F\u00fcr die Ausstellung im Ortsmuseum und die zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen danken wir herzlichst dem Ortsmuseum Oberrieden.<\/p>\n<p>Wir freuen uns auf die n\u00e4chsten 300 Jahre!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Gemeindesch\u00fctzen-Gesellschaft Oberrieden<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Sch\u00fctzenwesen im 17. und 18. Jahrhundert Seit Ende des 16. Jahrhunderts wurde das z\u00fcrcherische Milit\u00e4rwesen umorganisiert. 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